Im Jahr 2021 drohten einige der wichtigsten Förderinstrumente für die Beschäftigung von hoch qualifiziertem Bordpersonal und zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit in Deutschland auszulaufen: Dies betraf sowohl den vollständigen Lohnsteuereinbehalt nach § 41a IV Einkommenssteuergesetz (EStG) als auch die Zuschüsse zur Senkung der Lohnnebenkosten (Erstattung der Arbeitgeber-Sozialversicherungsbeiträge). Gleiches galt für die Anpassung der Schiffsbesetzungsverordnung an den europäischen Standard. Vor diesem Hintergrund hatten das Bundesverkehrsministerium und der Verband Deutscher Reeder (VDR) jeweils eigene Studien in Auftrag gegeben, um unabhängig prüfen zu lassen, inwieweit diese Maßnahmen für den Standort Wirkung gezeigt haben. Das übereinstimmende Ergebnis beider Studien: Sie sind sinnvoll – und sollten unbedingt fortgesetzt werden. So kam es dann auch.
Das Paket zur Förderung der Beschäftigung einheimischen Seepersonals soll es deutschen Reedereien ermöglichen, hoch qualifiziertes Bordpersonal einzusetzen und die deutsche oder eine andere EU-Flagge zu führen – und zwar unter ähnlichen Bedingungen wie an anderen bedeutenden EU-Schifffahrtsstandorten. Detailliert wurde in beiden Studien nachgeprüft, ob die Maßnahmen etwa halfen, den „Wettbewerbsnachteil der deutschen Flagge“ (Zitat Bundesverkehrsministerium) bei den Personalkosten im Vergleich zu anderen europäischen Flaggen zu reduzieren. Außerdem wurde geklärt, ob mithilfe der Maßnahmen die Beschäftigung von deutschen und europäischen Seefahrern so gesichert werden konnte, dass sich der drohende Verlust des seemännischen Know-hows für den maritimen Standort abwenden ließ.
Der VDR hatte bereits 2019 die Beratungsgesellschaft PwC Deutschland beauftragt, das Paket der Schifffahrtsförderung zu überprüfen. PwC evaluierte das noch vor dem Ausbruch der Corona-Pandemie auf Basis der einschlägigen Zahlen sowie mithilfe von detaillierten Interviews, unter anderem mit zahlreichen Stakeholdern aus der maritimen Wirtschaft. Außerdem füllten 66 deutsche Reedereien vollständig einen ausführlichen Fragebogen aus.
Wesentliche Ergebnisse:
- Zwar war die Anzahl der Schiffe der deutschen Handelsflotte in den Jahren bis 2019 weiter deutlich zurückgegangen – als Folge der weltweiten Wirtschaftskrise nach der Lehman-Pleite und der darauffolgenden langjährigen Schifffahrtskrise insbesondere in der Containerschifffahrt. Auch die Anzahl der Schiffe, die unter deutscher Flagge fuhren, hatte sich deshalb reduziert. „Durch das bestehende Maßnahmenpaket ist es jedoch gelungen, den Anteil der Tonnage unter deutscher Flagge deutlich zu stabilisieren“, heißt es in der Studie. Eine Abschwächung des negativen Trends ließ sich klar erkennen, zuletzt gab es sogar eine Wende: Im Vergleich zu 2016 stieg der Anteil der deutschen Flagge an in deutschen Seeschiffsregistern registrierten Schiffen bis 2019 um drei Prozentpunkte.
- Die Anzahl der inländischen oder am Standort ansässigen Seeleute konnte in den letzten Jahren annährend stabil gehalten, die besetzten Ausbildungsplätze pro Schiff teilweise sogar gesteigert werden. Dies zeigt: Das Know-how für den Betrieb von Schiffen konnte in Deutschland trotz großer Herausforderungen gesichert werden. Und dies ist dank der Fördermaßnahmen auch weiter zu erwarten: 78 Prozent der im Rahmen der Studie befragten Reedereien gaben etwa an, dass sie ohne die Maßnahmen nicht ausgebildet hätten.
Das Maßnahmenpaket zur Förderung der Schifffahrt im Überblick:
Lohnsteuer
• Anwendung der aktuellen Regelung ab Juni 2021, befristet bis 31. Mai 2027
• Arbeitgeber darf 100% der Lohnsteuer für in Deutschland steuerpflichtiges Bordpersonal einbehalten
• Voraussetzung: Deutsche oder EU- bzw. EWR-Flagge
Lohnnebenkosten
• Erstattung der Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen Sozialversicherung
• Förderfähig ist sozialversicherungspflichtiges Bordpersonal auf Schiffen unter deutscher Flagge oder anderen EU-Flaggen in deutschen Seeschiffsregistern
• Erstmalige Anwendung für das Förderjahr 2017 (vorher pauschale Zuschüsse zur Senkung der Lohnnebenkosten für Bordpersonal auf Schiffen unter deutscher Flagge)
• Die derzeitige Richtlinie ist befristet bis 31. Dezember 2027
Änderung der Schiffsbesetzungsverordnung
• Anpassung der Nationalitätsvorgaben: mindestens ein EU-Kapitän und ein EU-Offizier für Schiffe ab 8.000 BRZ, mindestens ein EU-Kapitän für Schiffe unter 8.000 BRZ
• In Kraft seit Juli 2016; derzeit befristet bis 30. Juni 2027





