Die anhaltenden Risiken für Seeleute bei der Durchfahrt durch die Straße von Hormus geben Anlass zu großer Sorge. Wiederholt haben Angriffe auf die Handelsschifffahrt Besatzungen gefährdet und auch Menschenleben gefordert. Dies unterstreicht die Notwendigkeit, zivile Schiffe und ihre Besatzungen wirksam zu schützen.
Die Straße von Hormus gehört zu den wichtigsten internationalen Schifffahrtsrouten und ist von erheblicher Bedeutung für den Welthandel und die globale Energieversorgung. Das internationale Seerecht gewährleistet Schiffen das Recht auf Transitdurchfahrt durch Meerengen, die der internationalen Schifffahrt dienen. Allein für die Ausübung dieses Rechts dürfen keine Maut, Transitgebühren oder vergleichbaren Abgaben erhoben werden.
Der Verband Deutscher Reeder appelliert daher an alle beteiligten Staaten, die Freiheit der Schifffahrt und das Recht auf ungehinderte Transitdurchfahrt zu achten. Handelsschiffe müssen die Straße von Hormus sicher und ohne unzulässige Beschränkungen oder Gebühren passieren können.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist UNCLOS?
Das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (United Nations Convention on the Law of the Sea – UNCLOS) ist der internationale Rechtsrahmen für die Nutzung der Meere. Es legt die Rechte und Pflichten der Staaten fest und regelt unter anderem die Schifffahrt durch Meerengen, die der internationalen Schifffahrt dienen. UNCLOS ist ein umfassendes völkerrechtliches Übereinkommen, das wesentliche Regeln des bestehenden Seevölkergewohnheitsrechts kodifiziert und zugleich das internationale Seerecht fortentwickelt. UNCLOS ist gewissermaßen das Grundgesetz der Meere.
Können Schiffe für die Durchfahrt durch die Straße von Hormus mit einer Transitgebühr oder Maut belegt werden?
Nein. Nach internationalem Recht gibt es keine Rechtsgrundlage dafür, allein für die Ausübung des Rechts auf Transitdurchfahrt eine Maut oder Gebühr zu erheben. Gebühren dürfen nur erhoben werden, wenn ein Schiff tatsächlich eine konkrete Dienstleistung in Anspruch nimmt.
Werden in anderen internationalen Wasserstraßen Transitgebühren erhoben?
Ja. Einige Wasserstraßen, etwa der Suez- und der Panamakanal, erheben Transitgebühren. Dies liegt daran, dass es sich um künstlich angelegte Kanäle handelt, die innerhalb des Hoheitsgebiets Ägyptens beziehungsweise Panamas liegen und ihren jeweiligen nationalen Rechtsordnungen unterliegen. Internationale Meerengen wie die Straße von Hormus werden hingegen nach anderen Regeln des internationalen Rechts – insbesondere nach UNCLOS – geregelt.
Warum wäre die Einführung einer Transitgebühr problematisch?
Eine Gebühr allein für die Ausübung des Rechts auf Transitdurchfahrt würde grundlegende Prinzipien des internationalen Seerechts untergraben. Sie würde die Kosten des Welthandels erhöhen und zusätzliche Unsicherheit für die internationale Schifffahrt sowie für globale Energie- und Lieferketten schaffen. Zudem könnte sie einen Präzedenzfall schaffen und ähnliche Forderungen in anderen strategisch wichtigen Meerengen nach sich ziehen
Dürfen Küstenstaaten den Schiffsverkehr in der Straße von Hormus regulieren?
Ja. Küstenstaaten dürfen Gesetze und Vorschriften zur Sicherheit der Schifffahrt, zum Verkehrsmanagement, zum Umweltschutz und zu ähnlichen Bereichen erlassen. Diese Maßnahmen dürfen jedoch die Transitdurchfahrt weder behindern noch diskriminieren oder das Recht auf Transitdurchfahrt faktisch verwehren.
Macht es einen Unterschied, wenn eine Gebühr als „Koordinierungsgebühr“ oder „Sicherheitsgebühr“ bezeichnet wird?
Nein. Die Bezeichnung einer Gebühr ist für ihre Rechtmäßigkeit nicht entscheidend. Nach internationalem Recht dürfen Gebühren nicht allein deshalb erhoben werden, weil ein Schiff eine internationale Meerenge durchfährt.
Betrifft dies nur die Schifffahrt im Persischen Golf?
Nein. Die zugrunde liegenden Rechtsgrundsätze gelten für alle Meerengen, die der internationalen Schifffahrt dienen. Dazu gehören unter anderem die Straße von Malakka und Singapur, die Bab-al-Mandab-Straße am Eingang zum Roten Meer und zum Suezkanal, die Straße von Gibraltar sowie der Ärmelkanal – allesamt maritime Schlüsselrouten von globaler Bedeutung. Jeder Versuch, in einer solchen strategisch wichtigen Meerenge einseitig Transitgebühren einzuführen, könnte die regelbasierte internationale Ordnung untergraben und andere Staaten dazu ermutigen, vergleichbare Maßnahmen zu ergreifen. Die Folgen würden weit über die betroffene Region hinausreichen und den Welthandel insgesamt beeinträchtigen.

Wofür setzt sich der Verband Deutscher Reeder ein?
Der Verband Deutscher Reeder setzt sich dafür ein, dass alle Staaten das internationale Seerecht achten, die Sicherheit der Seeleute gewährleisten und sicherstellen, dass Handelsschiffe internationale Meerengen sicher, geschützt und ohne rechtswidrige Behinderungen, unnötige Beschränkungen oder unzulässige Gebühren passieren können.
Die Freiheit der Schifffahrt und die ungehinderte Transitdurchfahrt durch internationale Meerengen sind Grundvoraussetzungen für den Welthandel, funktionierende Lieferketten und die globale Energieversorgung. Diese völkerrechtlichen Grundsätze müssen gewahrt und konsequent geschützt werden.
Diese Haltung teilen alle wichtigen internationalen Schifffahrtsverbände, wie der gemeinsame offene Brief an UNO-Generalsekretär António Guterres und den Generalsekretär der Weltseeschifffahrtsorganisation IMO, Arsenio Dominguez, zeigt:

Joint open letter in relation to no compulsory tolls or charges being introduced in the Strait of Hormuz




