Foto eines Schildes mit der Aufschrift "Betreten verboten" auf Englisch.

Jede Reederei, die Schiffe unter dem Geltungsbereich des ISPS Codes betreibt, muss für sie einen speziellen Gefahrenabwehrplan (Ship Security Plan) erstellen. Er muss alle Verfahren und Maßnahmen enthalten, die das Schiff bei unterschiedlichen Bedrohungslagen zur Abwehr von Gefahren ergreifen muss. Der Plan muss vom jeweiligen Flaggenstaates des Schiffes geprüft und genehmigt werden.

Innerhalb der Reederei (bzw. des Managers des Schiffes) muss es eine Beauftrage Person zur Gefahrenabwehr geben. Sie ist für die Erstellung und Einhaltung der Gefahrenabwehrpläne an Bord der Schiffe verantwortlich. Auch auf jedem Schiff gibt es eine Beauftrage Person, den sog. Ship Security Officer, der für die Einhaltung und Umsetzung des schiffsspezifischen Gefahrenabwehrplans an Bord zuständig ist. 

Gemäß ISPS Code gibt es drei Gefahrenstufen, die die aktuelle Bedrohungslage in einem bestimmten Gebiet beschreiben:

  • Stufe 1 – Normal
  • Stufe 2 – erhöhtes Risiko
  • Stufe 3 – hohes Risiko

Welche Gefahrenstufe in welcher Region gerade gilt, legt jeder Flaggenstaat für seine Schiffe fest, bzw. regelt das der Hafenstaat für Schiffe, die sich in seinen Gewässern/Häfen aufhalten. Je nachdem, welche Gefahrenstufe gerade gilt, werden die Verfahren und Maßnahmen an Bord der betroffenen Schiffe und Häfen angepasst. Dazu gehören etwa die Zugangskontrolle zu den Schiffen und Terminals, Anmeldeverpflichtungen für Besucher oder den Umgang mit auffälligen Gegenständen.

more articles