Schiffsunfälle sind äußerst selten, die weltweite Schifffahrt ist heute sicherer denn je. Das ist umso bemerkenswerter, als die Gesamtzahl der weltweit eingesetzten Schiffe und damit der Schiffsverkehr deutlich zugenommen haben.

Die Schifffahrt ist eine der am stärksten regulierten Industrien überhaupt. Nationale und internationale Organisationen arbeiten eng zusammen, um sicherzustellen, dass Schiffe, Häfen und Seeleute bestimmte Sicherheitsstandards einhalten. Dazu gehören insbesondere Vorschriften für die Konstruktion und Ausrüstung von Schiffen, für die Ausbildung und Zertifizierung von Seeleuten sowie für die Navigation und den Betrieb von Schiffen. Die Einführung weltweiter Hafenstaatkontrollen (Port State Control) und umfassender Inspektionen (Flag State Inspections and Audits) haben mit dazu beigetragen, dass die Schifffahrt heute sehr viel sicherer ist als früher.
Die ersten internationalen Mindeststandards für die Sicherheit auf zivilen Schiffen wurden 1914 mit dem SOLAS-Übereinkommen (Convention for the Safety of Life at Sea) als Reaktion auf die „Titanic“-Katastrophe verabschiedet.
Der ISM Code – Sicherheitsmanagement an Bord
Der International Safety Management Code (ISM Code), ist ein unter der SOLAS aufgehängtes internationales Regelwerk, das die Maßnahmen zur Organisation eines sicheren Schiffsbetriebes innerhalb eines verbindlichen Rahmens festschreibt.

Die Hauptziele des ISM-Codes sind:
- Sichere operative Abläufe an Bord
- Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
- Vermeidung von Umweltschäden aus dem Schiffsbetrieb
- Vermeidung von Schäden an Schiff und Ladung
Jede Reederei, die Schiffe betreibt, die den Anforderungen des ISM-Code unterliegen, muss ein Sicherheitsmanagementsystem gemäß den oben genannten Zielen etablieren. Die Einhaltung und Effektivität des Systems wird in regelmäßigen Abständen vom jeweiligen Flaggenstaat (bzw. in dessen Auftrag) überprüft und zertifiziert. Diese sogenannten Audits finden sowohl im landseitigen Reedereibetrieb als auch an Bord der Schiffe statt.
Der Kapitän trägt die Verantwortung für sein Schiff und für die Menschen an Bord. Die Schiffsführung achtet bei jeder Reise darauf, die Sicherheitsvorschriften einzuhalten und das Sicherheitsmanagementsystem der Reederei umzusetzen. Hierzu gehört neben der Einhaltung von Wartungsplänen und dem Bericht über etwaige Probleme oder technische Mängel an die Reederei u.a. auch die Planung und Durchführung regelmäßiger Notfallübungen, etwa zur Evakuierung oder Brandbekämpfung.
Sollte es einmal zu einer Notsituation kommen, stellt die Reederei im Rahmen ihrer Aufgaben gemäß ISM-Code alle erforderlichen Mittel zur Unterstützung des Schiffes bereit.
Überprüfung der technischen Einrichtungen an Bord
Genau wie ein Auto muss jedes Schiff regelmäßig auf Mängel überprüft werden. Alle fünf Jahre kontrolliert eine staatlich anerkannte Klassifikationsgesellschaft unter anderem, ob alle Anforderungen an die Sicherheit erfüllt werden (so genanntes „Klasse machen“). Ein Schiff, das nicht voll seetüchtig ist, verliert seine Zulassung und darf nicht weiterfahren. Kleinere Mängel, die den sicheren Schiffsbetrieb nicht gefährden (sog. Conditions of Class), müssen fristgerecht behoben werden. Dafür gibt es wie beim Auto-TÜV eine Nachbesichtigung.
Doppelte Kontrolle durch Flaggenstaaten und Häfen
Der Staat, dessen Flagge ein Schiff führt (der Flaggenstaat), muss überprüfen, ob alle notwendigen Zertifikate für den Schiffsbetrieb vorliegen. Dazu gehört auch die gültige Zulassung der Klassifikationsgesellschaft. Deutsche Reeder nutzen qualitativ hochwertige Flaggenstaaten, die für strenge Inspektionen und hohe Anforderungen bekannt sind.
Beim Hafenanlauf haben die Behörden des jeweiligen Hafenstaats das Recht, unangekündigt an Bord zu kommen und die Einhaltung aller geltenden Vorschriften zu überprüfen – das ist die sogenannte Hafenstaatkontrolle ( Port State Control). Bei sicherheitsrelevanten Mängeln können sie das Schiff festhalten, bis alle Probleme behoben sind.
Im Übrigen wird jedes Schiffsunglück von unabhängigen Experten der beteiligten Staaten eingehend untersucht. Für Schiffsunglücke in Deutschland oder auf Schiffen unter deutscher Flagge ist die Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung verantwortlich. Die Ergebnisse werden von den Mitgliedsstaaten der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) unter die Lupe genommen.

Seit 2015 gelten auf Passagierschiffen erweiterte Sicherheitsmaßnahmen
- Seenotrettungsübung und ausführliche Sicherheitseinweisung für alle Passagiere vor Auslaufen des Schiffs
- Verbot des Brückenzugangs bei wichtigen Manövern wie dem Ein- und Auslaufen oder kritischen Passagen
- Zusätzliche Rettungswesten in öffentlichen Räumen und an den Sammelpunkten
- Zusätzliche Übungen und Belastungstests von Rettungsbooten durch die Besatzung
- Verbesserte Reiseplanung des Kapitäns und Abstimmung mit der Reederei
- Zusätzliche Übungen am Schiffsführungssimulator für die Schiffsführung
- Berücksichtigung der Sprachenvielfalt an Bord bei den Anweisungen für Notfälle
- Regelmäßige psychologische Untersuchung der Schiffsführung




