Die Weltschifffahrtsorganisation (International Maritime Organization, IMO) hat strengere Bestimmungen zum Transport von Holzkohle durch Handelsschiffe beschlossen. Diese treten ab Januar 2025 freiwillig und ab Januar 2026 verpflichtend in Kraft. Der Verband Deutscher Reeder (VDR) begrüßt die neuen Regelungen und spricht sich für eine möglichst sofortige Umsetzung aus.
„Die neuen Regeln schützen nicht nur Besatzung und Ladung, sondern setzen auch ein klares Zeichen für eine verantwortungsvolle Schifffahrt. Wir fordern alle am Transport Beteiligten auf, die freiwillige Umsetzung dieser Vorschriften ab Anfang 2025 zu unterstützen, um die Gefahren durch selbstentzündliche Stoffe frühzeitig zu minimieren und die Sicherheit im Seeverkehr weiter zu erhöhen“, betont VDR-Hauptgeschäftsführer Martin Kröger.
In den vergangenen Jahren kam es zwischen 2015 und 2022 zu 68 Bränden auf Containerschiffen, die direkt mit dem Transport von Holzkohle in Verbindung standen. Diese schwerwiegenden Vorfälle verdeutlichen die Notwendigkeit, den sicheren Umgang mit Holzkohle dringend zu verbessern. Die aktualisierten Vorschriften leisten dazu einen entscheidenden Beitrag.
Manuel Weber, Senior Director Dangerous Goods bei Hapag-Lloyd erklärt: „Die ausschließliche Deklaration von Holzkohle als Gefahrgut UN1361 sowie die neuen Verpackungs- und Ladungsanforderungen sind ein wichtiger Meilenstein zur Vermeidung von Bränden an Bord, die durch Holzkohle verursacht werden. Allerdings müssen zukünftig weitere regulatorische Maßnahmen folgen. Vor allem brauchen wir eine spezifische Holzkohleverpackung, die einer eventuellen Selbsterhitzung oder -entzündung entgegenwirkt. Leider stellen Falschdeklarationen und Nichteinhaltung der Herstellungssicherheitsstandards von Holzkohle ein unvermindert hohes Risiko dar.“
Die neuen Bestimmungen sind in den „International Maritime Dangerous Goods Codes“ (IMDG) geregelt und sehen vor, dass Holzkohle nach der Herstellung mindestens 14 Tage witterungsbedingt gelagert oder unter Inertgasatmosphäre verpackt werden muss. Eine Inertgasatmosphäre ist eine Umgebung, in der brennbare Materialien wie Holzkohle unter einem Gas gelagert werden, das nicht leicht mit anderen Substanzen reagiert, um so die Gefahr einer Selbstentzündung zu verhindern. Die Verpackung darf dabei nicht wärmer als 40°C sein, und der Transport in Containern ohne Verpackung ist nicht zulässig. Zudem müssen Ladungsträgereinheiten einen Mindestfreiraum von 30 cm aufweisen und spezifische Anforderungen an insbesondere Kennzeichnung und Lagerung einhalten.
Über den Verband Deutscher Reeder
Der Verband Deutscher Reeder (VDR) vertritt die gemeinsamen wirtschafts- und sozialpolitischen Interessen der deutschen Reedereien auf der Ebene des Bundes und der Länder sowie gegenüber europäischen und internationalen Instanzen. Der VDR wurde 1907 gegründet und hat sich 1994 mit dem Verband der Deutschen Küstenschiffseigner zusammengeschlossen. Mit rund 200 Mitgliedern vertritt der VDR den größten Teil der deutschen Handelsflotte. Mehr Informationen unter www.reederverband.de.