Studien zeigen Nutzen der Schifffahrtsförderung
Lohnsteuer, Lohnnebenkosten und Schiffsbesetzung: Gleich zwei Studien zeigen, dass die Maßnahmen zur Förderung der Seeschifffahrt in Deutschland beibehalten werden sollten.
In 2021 liefen einige der wichtigsten Förderinstrumente für die Beschäftigung von hoch qualifiziertem Bordpersonal und zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit in Deutschland aus: Dies betrifft sowohl den vollständigen Lohnsteuereinbehalt als auch die Zuschüsse zur Senkung der Lohnnebenkosten (Erstattung der Arbeitgeber-Sozialversicherungsbeiträge). Gleiches gilt für die Anpassung der Schiffsbesetzungsverordnung an den europäischen Standard. Vor diesem Hintergrund hatten das Bundesverkehrsministerium und der VDR jeweils eigene Studien in Auftrag gegeben, um unabhängig prüfen zu lassen, inwieweit diese Maßnahmen für den Standort Wirkung gezeigt haben. Das über- einstimmende Ergebnis beider Studien lautet, dass sie sinnvoll waren – und unbedingt fortgesetzt werden sollten.
Das Paket zur besseren Förderung der Beschäftigung einheimischen Seepersonals soll deutschen Reedereien den Einsatz von hoch qualifiziertem Bordpersonal und das Führen der deutschen und anderer EU Flaggen unter ähnlichen Voraussetzungen wie an anderen EU-Schifffahrtsstandorten ermöglichen. Detailliert ist in beiden Studien nachgeprüft worden, ob die Maßnahmen etwa halfen, den „Wettbewerbsnachteil der deutschen Flagge“, so das Bundesverkehrsministerium, bei den Personalkosten im Vergleich zu anderen europäischen Flaggen zu reduzieren. Außerdem sollte geklärt werden, ob mithilfe der Maßnahmen die Beschäftigung von deutschen und europäischen Seefahrern im Seeverkehr so gesichert und gefördert wurde, dass der drohende Verlust des seemännischen Know-hows für den maritimen Standort abgewendet wurde.
Der VDR hatte dazu bereits 2019 die Beratungsgesellschaft PwC Deutschland beauftragt, das Paket unter die Lupe zu nehmen. PwC evaluierte noch vor dem Ausbruch der Corona-Pandemie auf Basis der einschlägigen Zahlen sowie mithilfe von detaillierten Interviews, unter anderem mit zahlreichen Stakeholdern aus der maritimen Wirtschaft. 66 deutsche Reedereien füllten zudem vollständig einen ausführlichen Fragebogen aus.
Wesentliche Ergebnisse:
- Zwar ist die Anzahl der Schiffe der deutschen Handelsflotte in den vergangenen Jahren weiter deutlich zurückgegangen – immer noch eine Folge der weltweiten Wirtschaftskrise nach der Lehman-Pleite. Auch die Anzahl der Schiffe, die unter deutscher Flagge fahren, hat sich reduziert. „Durch das bestehende Maßnahmenpaket ist es jedoch gelungen, den Anteil der Tonnage unter deutscher Flagge deutlich zu stabilisieren“, heißt es in der Studie. Die Abschwächung des negativen Trends lässt sich klar erkennen, zuletzt entwickelte er sich sogar positiv: Im Vergleich zu 2016 ist der Anteil der deutschen Flagge an in deutschen Seeschiffsregistern registrierten Schiffen bis 2019 um drei Prozentpunkte gestiegen.
- Die Anzahl der inländischen oder am Standort ansässigen Seeleute konnte zuletzt annährend stabil gehalten, die besetzten Ausbildungsplätze pro Schiff sogar gesteigert werden. Dies zeigt: Das Know-how um den Betrieb von Schiffen konnte in Deutschland gesichert werden, trotz schwieriger Lage. Und dies ist dank der Förderung auch weiter zu erwarten: 78 Prozent der befragten Reedereien gaben etwa an, dass sie ohne die Maßnahmen nicht ausgebildet hätten.
Lohnsteuereinbehalt
- Arbeitgeber darf 100% der Lohnsteuer für in Deutschland steuerpflichtiges Bordpersonal einbehalten
- Deutsche oder EU- bzw. EWR-Flagge als Voraussetzung
- Anwendung der aktuellen Regelung ab Juni 2021, befristet bis 31. Mai 2027
Erstattung der Lohnnebenkosten
- Erstattung der Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen Sozialversicherung
- Förderfähig ist sozialversicherungspflichtiges Bordpersonal auf Schiffen unter deutscher Flagge oder anderen EU-Flaggen in deutschen Seeschiffsregistern
- Erstmalige Anwendung für das Förderjahr 2017 (vorher pauschale Zuschüsse zur Senkung der Lohnnebenkosten für Bordpersonal auf Schiffen unter deutscher Flagge)
- Die derzeitige Richtlinie ist befristet bis 31. Dezember 2021
Änderung der Schiffsbesetzungsverordnung
- Anpassung der Nationalitätsvorgaben: mindestens ein EU-Kapitän und ein EU-Offizier für Schiffe ab 8.000 BRZ, mindestens ein EU-Kapitän für Schiffe unter 8.000 BRZ
- In Kraft seit Juli 2016; derzeit befristet bis 30. Juni 2021